Ablauf der Anmeldung, Videos, Fristen – Sie haben Fragen zur Teilnahme am Klangspektrum BW?
Hier finden Sie die passenden Antworten.
Mit dem 15. September ist die Anmeldefrist für die Teilnahme am Klangspektrum BW abgelaufen. Trotzdem besteht die Möglichkeit, dass immer wieder einzelne Restplätze frei werden. Sollte dies der Fall sein, wird unter Anmeldung das Anmeldeformular angezeigt. Sind derzeit keine Restplätze vorhanden, erschteint eine entsprechende Meldung unter Anmeldung.
Sollten Sie sich bereits registriert haben und sind mit technischen Problemen konfrontiert, versuchen Sie bitte zunächst Folgendes:
Sollte all dies nicht helfen, melden Sie sich bitte per Mail bei uns, beschreiben Sie uns Ihr Problem und senden uns im besten Fall direkt einen Screenshot mit. Wir kümmern uns dann gerne um Ihr Anliegen. Das System hat Sie in diesem Fall aber erfasst und Sie sind für den Moment Teil der 1000 Teilnehmer*innen.
Sollten Sie Ihr Video bereits hochgeladen und eine E-Mail mit dem Betreff "Sie haben es fast geschafft" erhalten haben, ist Ihr Einreichung bei uns eingegangen. Ihr Video wird nun geprüft, was einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Nach erfolgter Prüfung erhalten Sie in jedem Fall eine E-Mail von uns. Bitten haben Sie Geduld!
Wenn Ihre Einreichungen alle Kriterien erfüllt hat, haben Sie eine E-Mail erhalten, dass Sie nun Teil des Klangspektrums BW sind. Sie werden nun eine Mail von der Baden-Württemberg Stiftung erhalten, in der es um Vertrag und Honorar geht. Auch dies kann ein wenig dauern, bitte haben Sie Geduld!
Teilnahmeberechtigt sind volljährige soloselbstständige Musikerinnen und Musiker, die ihren steuerlichen Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg haben und zusätzlich mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:
Für die Teilnahme muss ein neues und kommerziell unveröffentlichtes Musikstück bzw. eine neue kommerziell unveröffentlichte Interpretation eines musikalischen Werks oder Titels in Form eines Videos (MP4) eingereicht werden. Nachdem Sie Ihre Anmeldung vorgenommen haben und diese erfolgreich geprüft wurde, ist Ihr Account 7 Tage lang für die Einreichung freigeschaltet.
Ja, auch Bands oder andere Formationen dürfen teilnehmen, allerdings müssen auch sie über eine natürliche Person angemeldet werden (nicht nur über den Namen der Band etc.).
Nein, jede natürliche Person darf nur eine Einreichung vornehmen. Zudem darf pro Projekt (Soloprojekt, Bands, Formation, Ensemble, etc.) nur je eine Einreichung erfolgen.
Sollten noch Restplätze verfügbar sein, wird unter Anmeldung ein Formular angezeigt. Füllen Sie dieses vollständig aus und senden Sie es ab. Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Anmeldung erhalten Sie einen Link per E-Mail, über den Sie Ihr Video hochladen können. Ab dem Zeitpunkt dieser E-Mail ist Ihr Account 7 Tage lang freigeschaltet. Nachdem Sie Ihr Video hochgeladen haben, wird es geprüft. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Sie erhalten nach erfolgter Prüfung in jedem Fall eine E-Mail von uns. Sollte Ihr Video alle Kriterien erfüllt haben und Sie Teil des Klangspektrums BW werden, kommt abschließend die Baden-Württemberg Stfiftung bzgl. Vertrag und Honorar auf Sie zu.
Das Musikstück muss zwischen 3 und 6 Minuten lang sein und professionellen künstlerischen Ansprüchen genügen. Nicht akzeptiert werden Einreichungen, deren Inhalte Rechte Dritter verletzen. Es werden keine verfassungsfeindlichen, gewaltverherrlichenden oder nicht jugendfreie Inhalte zugelassen.
Die eingereichten Musikstücke müssen einem der folgenden fünf Musikbereiche zugeordnet werden können:
Die musikalische Darbietung muss auf dem Video erkennbar sein. Nicht erlaubt sind Anmoderationen oder andere Sprecheinlagen. Das Video darf nur das Musikstück enthalten. Es werden keine verfassungsfeindlichen, gewaltverherrlichenden oder nicht jugendfreie Inhalte zugelassen.
Das Video muss im MP4-Format hochgeladen werden. Die Dateigröße des Videos darf maximal 100 MB betragen. Aufnahmen in guter Handyqualität werden akzeptiert.
Hier finden Sie eine Anleitung, wie Sie Dateien mit dem VLC-Player konvertieren.
Zusätzlich zu Ihrem Video sollten Sie ein Bild hochladen, das als Vorschaubild (Thumbnail-Bild) zu Ihrem Video genutzt wird. Sollten Sie uns kein Bild zur Verfügung stellen, wird ein Screenshot aus dem Video verwendet.
Zuerst wird das Video geprüft, was einige Zeit in Anpsruch nehmen kann. Nach erfolgter Prüfung erhalten Sie in jedem Fall eine E-Mail von uns. Haben Sie alle Kriterien erfüllt, werden Sie darüber informiert, dass Sie nun Teil des Klangspektrums BW sind. Anschließend erhalten Sie eine Mail von der Baden-Württemberg Stiftung, in der es um Vertrag und Honorar geht. Bitte haben Sie Geduld, wir kommen in jedem Fall wieder auf Sie zu!
Mit dem 15. September ist die Anmeldefrist für die Teilnahme am Klangspektrum BW abgelaufen. Trotzdem besteht die Möglichkeit, dass immer wieder einzelne Restplätze frei werden. Sollte unter Anmeldung das Anmeldeformular angezeigt werden, ist eine Teilnahme möglich.
Nach erfolgreicher Anmeldung ist Ihr Account 7 Tage lang freigeschaltet. In dieser Zeit muss das Video hochgeladen werden, ansonsten verfällt Ihre Anmeldung.
Bitte beachten Sie, dass nur die ersten 1.000 Teilnehmer, deren Einreichungen alle Anforderungen erfüllen, Teil des Klangspektrums BW werden können.
Die ersten 1.000 Teilnehmer, deren Einreichungen alle Anforderungen erfüllen, erhalten einmalig je 1.437 Euro brutto. Die Künstlersozialabgabe wird von der Baden-Württemberg Stiftung getragen. Außerdem vergibt eine Fachjury pro Genre einen Hauptpreis in Höhe von 3.000 Euro brutto. Die Gewinner werden im Herbst 2020 bekannt gegeben.
Aus den bis zu 1.000 eingereichten Videos wird eine Galerie erstellt, die ab Herbst 2020 auf www.klangspektrum-bw.de zu sehen sein wird. Außerdem hat der SWR einen tollen Beitrag zum Projekt produziert, den ihr hier streamen könnt.